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QM-Systemforderungen: Vergleich zwischen DIN EN ISO 9000:1994, QS-9000, VDA 6.1 und ISO/TS 16949:1999


 


Element

DIN EN ISO 9001

DIN EN ISO 9001
QS-9000 (Abschnitt I)
VDA 6, Teil 1
ISO/TS 16949

im Vergleich zur QS 9000 und VDA 6.1

4.1 

Verantwortung der obersten Leitung

Zweck: Qualität als Teil der Unternehmenspolitik und als Führungsaufgabe definieren und praktizieren.

Qualitätspolitik
• Erarbeiten von Qualitätszielen
• allen Mitarbeitern die Qualitätspolitik bekanntmachen und erläutern
• Vorgeben der Qualitätsziele

Organisation
• Festlegen und Dokumentieren der Verantwortung, Befugnis und der gegenseitigen Beziehung von Personal mit leitender, ausführender und prüfender Tätigkeit

Mittel
• Feststellen und Bereitstellen angemessener Mittel sowie geschultes Personal für leitende, ausführende und prüfende Tätigkeiten

Beauftragter der Leitung
• Nennung eines Mitglieds des Führungskreises zur Festlegung, Verwirklichung und Aufrechterhaltung des QM-Systems (kann die Verbindung mit externen Stellen einschließen)

QM-Bewertung
• regelmäßige Bewertung des QM-Systems durch die oberste Leitung in festgelegten Zeitabständen
• Anfertigen von Aufzeichnungen über das Ergebnis der Bewertung
• Festlegen von Maßnahmen zur kontinuierlichen Entwicklung
• Festlegen von Zielen

Zusätzlich:

Organisatorische Schnittstellen sind zu dokumentieren.

Höhere Anforderungen an die Leitung hinsichtlich ihrer Aufsichtspflicht.

Techniken aus dem TQM sind gefordert.

Im Abschnitt II.2 finden sich Forderungen zur ständigen Verbesserung.

Forderungen an die Kundenzufriedenheit sind angeführt.

Zusätzlich:

Der kontinuierliche Verbesserungsprozeß wird mit gefordert.

Höhere Anforderungen an die Leitung hinsichtlich ihrer Aufsichtspflicht.

Techniken aus dem TQM sind gefordert.

Forderungen an die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sind angeführt.

Stärkere Betonung der Ausrichtung auf die kontinuierliche Verbesserung der Qualität. Die Qualitätspolitik muss Ziele mit Messgrößen festlegen und die kontinuierliche Verbesserung der Qualität, des Services, der Kosten und der Technologie enthalten (4.1.1.4).

Personal mit Qualitätsverantwortung muss die Befugnis besitzen, die Produktion anzuhalten (4.1.2.1.3). Ein Nachweis für Qualitätsverantwortliche in allen Schichten muss vorhanden sein (4.1.2.2.2).

Qualitätsverantwortliche in allen Schichten muss vorhanden sein (4.1.2.2.2).

Die Bewertung des Managementsystem muss die kontinuierliche Verbesserung aller Elemente sowie eine Beurteilung der Qualitätsziele und qualitätsbezogenen Verluste enthalten.

Dem unternehmensübergreifenden Vergleich muss im Rahmen eines Benchmarkings Rechnung getragen werden.

Ein Informationssystem, das frühzeitig über Produktdaten in der Gebrauchsphase informiert, soll den Trend zum externen Vergleich fördern (4.1.5).

Einbindung und Motivation der Mitarbeiter und die Förderung des Qualitätsbewusstsein sowie die Berücksichtigung produktsicherheitspezifischer Aspekte, besonders der Design- und Prozesslenkung, werden gefordert (4.1.7.1).

Ein Prozess zur Einhaltung staatlicher Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen muss nachgewiesen und gewährleistet sein (4.1.7.2).

4.2

Qualitäts-management-system

Zweck: Qualitätsmanagementsystem dokumentieren und aufrechterhalten.

Allgemeines
• Erstellen und Aktualisieren des QM-Handbuches (Das QM-Handbuch muß die Verfahrensanweisung zum QM-System enthalten oder auf sie verweisen).

QM-Verfahrensanweisung
• Erstellen und Aktualisieren von QM-Verfahrensanweisungen

Qualitätsplanung festlegen und dokumentieren
• Festlegen der Methoden zur Erfüllung der Qualitätsforderungen (an Produkten/Dienstleistungen)

• Auswählen einer geeigneten Struktur der QM-Verfahrensanweisung, die zur Arbeitsmethode des Unternehmens paßt (Anmerkung: Die QM-Pläne können die Form eines Verweises auf die passenden Verfahrensanweisungen haben).

Zusätzlich:

Methoden der Risikobewertung und Prüfplane sind gefordert.

Einsatz verschiedener QM-Werkzeuge wie APQP und FMEA.

Zusätzlich:

Kundenforderungen an das Produkt und an das QM-System fließen stark mit ein.

QM-Pläne und Prüfablaufpläne sind gefordert.

Im Falle der Anwendung von Projektmanagementtechniken im Rahmen des Produktentstehungsprozesses muss die Benennung eines Projektmanagers sowie eines Projektteams erfolgen (4.2.4.1).

Im Rahmen des Produktentstehungsprozesses sind Messgrößen zu bestimmen, Ergebnisse zu bewerten und Maßnahmen festzulegen (4.2.4.3). Dabei muss ein bereichsübergreifender Ansatz gewählt werden, der die folgenden Punkte enthalten muss: besondere Merkmale, FMEA und Produktionslenkungspläne (4.2.4.4 und 4.2.4.7).

Es sind Prozessfähigkeitsnachweise zu erbringen und zusätzliche Vorgaben für die Prozesslenkung zu ermitteln, deren Ergebnisse zu dokumentieren sind. Die Dokumentation muss Zielvorgaben (bei Kundenvorgaben mit deren Symbol gekennzeichnet) für Prozessfähigkeit, Zuverlässigkeit, Wartungsfähigkeit und Verfügbarkeit sowie Freigabekriterien enthalten (4.2.4.5).

Im Rahmen des CAD muss das Unternehmen in der Lage sein, computergestützte Methoden für die Herstellung von Produktionswerkzeugen bzw. Prototypen zu verwenden (4.2.4.6).

Aus dem Element Management der Prozessentwicklung ergeben sich neue Verpflichtungen zur Einführung von Verfahren für die Entwicklung und Verifizierung von Produktionsprozessen (4.2.4.9).

In den Produktionslenkungsplänen wurde die Empfehlung, diese interdisziplinär zu erarbeiten, zu einer Verpflichtung. Die vorher festgelegten Reaktionspläne müssen bei Bedarf ausgelöst werden können (4.2.4.10).

Die Freigabe von Produktionsprozessen und Produkten muss auch bei Zulieferern angewendet werden.

Bei entsprechenden Kundenwunsch müssen auch Vorgaben zur Verifikation/Identifikation z.B. neuer Modelle erfüllt werden (4.2.4.11).

Das Werkzeugmanagement ist um zusätzliche Forderungen zur Dokumentation bei Änderungen ergänzt worden (4.2.6).

Die kontinuierliche Verbesserung muss auch die besonderen Merkmale berücksichtigen, wofür ein Maßnahmenplan mit Prioritäten zu entwickeln ist (4.2.7).

Die Leistungen des Qualitätsmanagementsystems sind im Zusammenhang mit der Qualitätspolitik, dem Geschäftsplan und der Kundenzufriedenheit zu bewerten (4.2.8)

4.3

Vertragsüber-prüfung

Zweck: Fehler an der Schnittstelle Auftraggeber/ Lieferant vermeiden.

• Vor Angebotsabgabe/Vertragsprüfung Angebot und Auftragsannahme prüfen auf:
- angemessene Festlegungen/Dokumentation der Forderungen
- Abklärung möglicher Abweichungen zwischen Auftrag und Angebot
- rechtliche Sicherstellung der Fähigkeit zur Realisierung des Auftrages

• Festlegen von Verfahren zur Vertragsänderung

• Anfertigen und Aufbewahren von Aufzeichnungen über Vertragsprüfungen 

  Zusätzlich:

Auf Marketing muß verstärkt eingegangen werden, der gesamte Ablauf ist detaillierter darzulegen (wichtig: Kundenforderungen und –spezifikationen berücksichtigen).

Ein Verfahren zum Nachweis der Kosten und Preise bei der Angebotserstellung muss vorhanden sein. Es muss zusätzlich sichergestellt sein, dass die Kundenforderungen erfüllt werden (4.3.2.2).
4.4

Designlenkung

Zweck: Ein Verfahren zur Verifizierung des Produktdesign eingeführt und aufrechterhalten wird, damit die Erfüllung der festgelegten Qualitätsanforderungen sicherstellt wird Zusätzlich:
Höhere Anforderungen an anzuwendende Methoden und an Planungen und Dokumentation der Daten (DV-Einsatz).
Der Kunde wirkt aktiv mit.
Zusätzlich:
Höhere Anforderungen an anzuwendende Methoden und an Planungen und Dokumentation der Daten (DV-Einsatz).
Das Unternehmen muss explizit darstellen und sicherstellen, dass das Designteam qualifiziert ist, um die Designforderungen zu erfüllen (4.4.2.2) und er muss Zugang zu Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen haben, um Produkt- und Prozessinnovationen gewährleisten zu können (4.4.2.3).

In den Designvorgaben müssen Ziele hinsichtlich Produktlebensdauer, Zuverlässigkeit, Haltbarkeit und Wartungsfähigkeit einfließen (4.4.4.2).

Wettbewerbsaspekte müssen für zukünftige Projekte gewonnen und -analysen angewandt werden (4.4.4.3).

Das Unternehmen hat die Auswirkungen einer Designänderung auf andere Produkte und Systeme zu berücksichtigen (4.4.9.2).

4.5

Lenkung der Dokumente

Zweck: Gültige, geprüfte und freigegebene Dokumente rechtzeitig an den benötigten Stellen bereitstellen und ungültige Dokumente einziehen.

Genehmigung und Herausgabe
• Prüfen und Genehmigen aller zum QM-System gehörenden Vorgabe-Dokumente

• Herausgeben/Verteilen neuer und/oder aktualisierter Dokumente

• Festlegen von Verfahren zur Verwaltung von QM-Dokumenten (Listen usw.)

Änderungen/Modifikation
• Festlegen von Verfahren zur Kennzeichnung des Revisionsstandes

• Kennzeichnen der Art der Änderung

• Prüfen und Genehmigen geänderter Dokumente

• Informieren über den aktuellen Änderungsstand der Dokumente

Zusätzlich:

Höhere Anforderungen an Verwaltung der Dokumente.

Auch Kundenspezifikationen werden als Dokumente gelenkt.

Zusätzlich:

Höhere Anforderungen an Verwaltung der Dokumente.

Forderungen bezüglich der Einführung von Kundendokumenten.

 
4.6

Beschaffung

Zweck: Sicherstellen, daß die beschafften Produkte die festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen.

Beurteilung von Unterlieferanten
• Beurteilen von Unterlieferanten

• Erstellen von Aufzeichnungen über Leistung der Unterlieferanten

• Auswählen der Unterlieferanten

Beschaffungsangaben
• Spezifizieren der Beschaffungsangaben

• Erstellen der Beschaffungsdokumente

• Prüfen der Beschaffungsdokumente auf Inhalte und Angemessenheit

Verifizierung von beschafften Produkten
• falls zutreffend: Treffen einer Vereinbarung, die dem Auftraggeber das Recht auf Zugang zu Unterlieferanten einräumt

Zusätzlich:

Höhere Anforderungen hinsichtlich der freigegebenen Materialien und aller gesetzlichen Forderungen (Gefahrstoffe).

Ebenso werden höhere Anforderungen an die Entwicklung des Lieferanten, sowie eine genauere Festlegung einzelner Prüfschritte gefordert.

Zusätzlich:

Qualitätsforderungen an Produkte und Leistungen müssen behandelt werden.

Die Sicherung der Qualität der Lieferanten erfolgt über eine genauere Lieferantenauswahl.

Des weiteren werden genauere Festlegungen einzelner Prüfschritte gefordert.

Das Unternehmen muss darauf hinwirken, dass seine Lieferanten ihr QM-System am TS 16949 ausrichten (4.6.2.2).
4.7

Vom Auftraggeber beigestellte Produkte

Zweck: Qualität beigestellter Produkte sichern (vom Kunden zur Verfügung gestellte oder explizite Teile).

Allgemeines
• Verifizieren beigestellter Produkte

• Kennzeichnen beigestellter Produkte

• Lagern beigestellter Produkte

• Instandhalten beigestellter Produkte

• Festlegung eines Informationssystems über verlorene, beschädigte oder anderweitig unbrauchbar gewordene Produkte

• Festlegen von Aufzeichnungen über die beeinträchtigten Produkte

  Zusätzlich:

Die Forderungen sind allgemein differenzierter und höher (z.B. bezüglich der Vereinbarungen über Qualitätsmaßnahmen).

 
4.8

Identifikation und Rückverfolg-barkeit

Zweck: Verfahren zur eindeutigen Zuordnung des Produktes einführen und aufrechterhalten, Verwechslungen vermeiden, nachträgliche Klärungen ermöglichen, Rückverfolgbarkeit sicherstellen (falls erforderlich).

Allgemeines
• Festlegen von Verfahren zur Produktkennzeichnung

• Kennzeichnen der Produkte für interne Zwecke

• Festhalten der Kennzeichnung in den Unterlagen

• Entscheiden über die Notwendigkeit der Rückverfolgbarkeit

• falls erforderlich: geeignete Kennzeichnung (unverwechselbar) von Produkten/Losen/Chargen aus Gründen der Rückverfolgbarkeit

  Zusätzlich:

Die Forderungen sind allgemein differenzierter und höher (z.B. bezüglich der Kennzeichnung der Produkte für die internen Abläufe).

 
4.9

Prozeßlenkung

Zweck: Produktion- und Montageprozesse planen, festlegen und überwachen. Sicherstellen, daß die Prozesse unter beherrschten Bedingungen ablaufen.

Allgemeines
• Planen, Dokumentieren und Optimieren der technischen und nichttechnischen Prozesse

• Erstellen von Arbeitsanweisungen mit Arbeitskriterien für alle Prozesse und Tätigkeiten

• Festlegen und Bereitstellen geeigneter Produktionseinrichtungen und Arbeitsbedingungen

• Freigeben von Einrichtungen und Prozessen

• Überwachen von Prozeßmerkmalen

• Durchführen von prozeßbegleitenden Prüfungen

Spezielle Prozesse
Anmerkung: Darunter sind Prozesse zu verstehen, deren Ergebnisse nicht durch vollständige Prüfung im vollen Umfang erfaßt werden können.

• Erstellen von Verfahrensanweisungen für spezielle Prozesse

• Qualifizieren/Zulassen der speziellen Prozesse

• Überwachen der speziellen Prozesse

• Erstellen von qualifizierten Aufzeichnungen über spezielle Prozesse

• Führen von Aufzeichnungen über die Qualifikation des Personals

Zusätzlich:

Forderung der Darlegung der Prozeßdaten.

Sicherheits- und Umweltbestimmungen sind anzuführen.

Im Abschnitt II.3 finden sich Forderungen an die vorbeugende Instandhaltung.

Die Prozeßfähigkeit ist zu prüfen.

Spezielles Produktionsteilabnahme- (PPAP) und –freigabeverfahren.

Zusätzlich:

Prozeßentwicklung und Prozeßdaten müssen dokumentiert und bewertet werden.

Freigabe der Prozeß- und Verfahrensabläufe.

Prozeßfähigkeitsuntersuchungen sind durchzuführen.

Die Prozesse müssen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden.

Für produkt- und prozessrelevante Tätigkeiten müssen Arbeitsanweisungen vorliegen, so dass keine Arbeitsunterbrechungen erforderlich werden (4.9.2). Wichtige Prozessvorkommnisse oder Maschinenreparatur sollen auf Regelkarten vermerkt werden.

Das Unternehmen muss Aufzeichnungen über die Einsatztermine von Prozessänderungen aufbewahren (4.9.3).

4.10

Prüfungen

Zweck: Nachweis der Erfüllung vorgegebener Forderungen anhand dokumentierter und angewendeter Prüfverfahren.

Eingangsprüfungen
• Erstellen schriftlicher Vorgaben für die Eingangsprüfung

• Dokumentieren von vorläufigen Freigaben

• Planen der Eingangsprüfung

• Durchführen der Eingangsprüfung

• Aufzeichnen von Prüfergebnissen

• Sicherstellen, daß zugelieferte Produkte nicht ohne Eingangsprüfung weiterverwendet oder verarbeitet werden können

• Festlegen von Verfahren zur Handhabung, Lenkung und Kennzeichnung nicht geprüfter Produkte (dringende Produktion)

• Berücksichtigung dokumentierter Prüfnachweise des Herstellers

Prüfaufzeichnungen
• Festlegen, welche Prüfergebnisse zum Nachweis der geforderten Qualität aufgezeichnet werden

• Festlegen und Bereitstellen von Dokumenten für Zwecke der Prüfaufzeichnungen

• Festlegen der Regeln (wer, was, wann, wie, wo ...), wenn Prüfergebnisse zum Nachweis der geforderten Qualität aufgezeichnet werden

Zusätzlich:

Prüfprozesse sind genauer zu dokumentieren.

Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit anerkannten Prüfstellen.

Bereits im Bereich der Zwischenprüfung gibt es Forderungen bezüglich einer Komplett- und Funktionsprüfung.

Zusätzlich:

Prüfprozesse sind genauer zu dokumentieren.

Forderungen bezüglich eines Produktaudits bei Automobilherstellern und Zulieferanten.

Extern eingesetzte Prüflaboratorien müssen den Forderungen in ISO/IEC 17025 genügen (4.10.6).
4.11

Prüfmittel

Zweck: Tauglichkeit aller Prüfmittel (nicht Meßmittel) einschließlich Software sicherstellen (Überwachung, Instandhaltung und Kennzeichnung der Prüfmittel)

Allgemeines
• Erstellen von Verfahrensanweisungen

• Festlegen der geforderten Genauigkeit der Prüfungen und Auswahl der geeigneten Prüfmittel

• Prüfmittel und -vorrichtungen identifizieren und kalibrieren bzw. justieren (nach anerkannten nationalen Normen/Standards)

• Einführen, Dokumentieren und Aufrechterhalten von Kalibrierverfahren

• Sicherstellen der erforderlichen Richtigkeit und Genauigkeit der Prüfmittel

• Identifikation bzw. Kennzeichnung der Prüfmittel (Nachweis des Kalibrierstatus)

• Aufbewahren von Aufzeichnungen über Kalibrierung

• Aufbewahren der Konstruktionsunterlagen bei selbst erstellten Prüfmitteln

• Sicherstellen geeigneter Umgebungsbedingungen für durchzuführende Kalibrierungen, Prüfungen und Messungen

• Sicherstellen der Handhabung, Schutz und Lagerung der Prüfmittel

• Entscheiden über das Vorgehen der Feststellung eines fehlerhaften Prüfmittels

• Festlegen von Schutzmaßnahmen gegen Veränderungen der möglichen Einstellungen von Prüfmitteln und Kalibrierungen

• Aufbewahren der Kalibrier-/Prüfergebnisse

• Schützen und Aufbewahren der Prüfmittel

Zusätzlich:

Prüfmittelfähigkeit und Überwachungsverfahren sind gefordert.

Es sind zusätzliche Aufzeichnungen zur Prüfmittelüberwachung zu führen.

Zusätzlich:

Die Forderungen sind differenzierter ausgeführt.

Kundeneigene Prüfmittel sind in die Prüfmittelüberwachung einzubeziehen (4.11.3).
4.12

Prüfstatus

Zweck: Sicherstellen, daß nur Produkte geliefert werden können (auch intern), die alle vorgegebenen Prüfungen bestanden haben.

Allgemeines
• Festlegen von Verfahren zur Kennzeichnung des Prüfstatus von Produkten

• Kennzeichnen des Prüfstatus durch
- Standort
- Sammelbehältnisse
- Markierungen
- Etiketten
- Anhänger
- Begleitkarten

• Sicherstellen der Erkennbarkeit des Prüfstatus in allen Phasen der Produktion

• Festhalten des Prüfstatus in den Produktaufzeichnungen

• Kennzeichnen fertiger Produkte

Zusätzlich:

Forderungen bezüglich der räumlichen Anordnung und zusätzlicher Prüfungen hinsichtlich der Kundenforderungen.

   
4.13

Lenkung fehlerhafter Produkte

Zweck: Sicherstellen, daß fehlerhafte Produkte von einer versehentlichen Benutzung oder Montage ausgeschlossen werden (Lenkung, Identifikation, Bewertung, Absonderung und Weiterbehandlung).

Allgemeines
• Erstellen von Verfahrensanweisungen zur Entscheidung über fehlerhafte Produkte

• Identifizieren und Dokumentieren fehlerhafter Produkte

• Aussondern und Lenkung fehlerhafter Produkte

Überprüfung und Behandlung fehlerhafter Produkte
• Überprüfen und Entscheiden über die Weiterbehandlung fehlerhafter Produkte anhand festgelegter Merkmale

• Erteilen von Sonderfreigaben

• Festlegen von Verfahren zum Rückweisen von Produkten

• Festlegen von Verfahren zum Nacharbeiten von Produkten

• Festlegen von Verfahren zum Vernichten/Verschrotten von Produkten

• Festlegen von Verfahren zur Neueinstufung für andere Verwendungen

• sofern vertraglich vereinbart: Melden der beabsichtigten Verwendung oder Reparatur an den Auftraggeber

• Dokumentieren der Fehlerbeschreibung und gegebenenfalls der Benachrichtigung des Auftraggebers

Zusätzlich:

Unsichere Produkt sind gesondert genannt.

Zusätzlich:

Erhöhte Anforderungen an Nacharbeit und die Erkennung von Wiederholungsfehlern.

Die Verfolgung von Korrekturmaßnahmen muss nachgewiesen werden. Der Kunde ist sofort zu benachrichtigen, wenn fehlerhafte Produkte in den Versand gelangt sind (4.13.1.3).
4.14

Korrektur- und Vorbeugungs-maßnahmen

Zweck: Fehlerursachen beseitigen, um Wiederholungen zu vermeiden, Einführen und Aufrechterhalten von Verfahren zur Untersuchung und Analyse von Fehlerursachen, dem Veranlassen von Fehlerverhütungsmaßnahmen, dem Anwenden von Überwachungsmaßnahmen und der Dokumentation der Änderungen.

Allgemeines
• Festlegen von Verfahren zur Untersuchung der Fehlerursache

• Durchführen und Dokumentieren der zur Vermeidung durchgeführten Korrekturmaßnahmen

• Auswerten von Qualitätsaufzeichnungen

• Durchführen von Analysen aller Prozesse, Arbeitsvorgänge, Sonderfreigaben, Aufzeichnungen, Kundendienstberichte und Kundenreklamationen

• Überwachen der Durchführung und Wirksamkeit von Maßnahmen zur Fehlerursachenbeseitigung

• Festlegen, Veranlassen und Dokumentieren von Maßnahmen zur Fehlerursachenbeseitigung

• systematisches Erfassen aller Fehler in der
- Entwicklung
- Herstellung
- Instandsetzung
- Nutzungsphase

Zusätzlich:

Problemlösungstechniken sind zu beschreiben.

Zurückgewiesene Produkte sind zu untersuchen.

Zusätzlich:

Höhere Anforderungen hinsichtlich Fehlerursachen, Fehlerrisiko und Wiederholungsfehlern.

Im Rahmen der Reklamationsteilebefundung muss das Unternehmen die Zeit für die Befundung minimieren (4.14.2.3).
4.15

Handhabung, Lagerung, Verpackung, Konservierung und Versand

Zweck: Beschädigungen der Produkte und Beeinträchtigung der Qualität vermeiden. Sicherstellen, daß alle Produkte sicher und richtig gehandhabt und gelagert werden.

Handhabung
• Festlegen von Verfahren und Mitteln für Handhabung und Transport

• Bereitstellen von Mitteln für den Transport

Lagerung

• Bereitstellen geeigneter Lagerbedingungen/Lagerräume

• Festlegen und Kennzeichnen der Lagerbereiche

• Festlegen von Verfahren über Warenentnahme aus dem Lager

• Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Lagerbedingungen

Verpackung
• Erstellen von Anweisungen für das Verpacken

• Festlegen der Kennzeichnungsart

• Festlegen der Verpackungsart und des Verpackungsschutzes

Versand
• Erstellen von Anweisungen für den Versand

• Festlegen der Versandmethode

• Durchführen des Versandes

• Bewahrung der Qualität bis zur Auslieferung am Bestimmungsort

Zusätzlich:

Forderungen an Inventur, Leergebinde und Produktionslogistik.

Zusätzlich:

Höhere Anforderungen an die Verpackung (Verpackungsfehler und Transportschäden).

Veraltete und überholte Produkte sind zu lenken (4.15.3.2). Bei der Produktionsplanung muss das Unternehmen die Produktion entsprechend den Kundenforderungen einplanen und steuern (4.15.6.3).
4.16

Lenkung von Qualitätsauf-zeichnungen

Zweck: Nachweis der geforderten Qualität und Wirksamkeit des QM-Systems. Sicherstellen, daß alle Qualitätsaufzeichnungen, die zum Nachweis der Erfüllung der Forderungen dienen, verwaltet und aufbewahrt werden.

Allgemeines
• Festlegen von Verfahren zur Qualitätsaufzeichnung

• Festlegen der notwendigen Qualitätsaufzeichnungen

• Erstellen der Verfahrensanweisungen zur Verwaltung und Aufbewahrung von Qualitätsaufzeichnungen

• Festlegen der Aufbewahrungsdauer von Qualitätsaufzeichnungen

• Aufbewahren von Qualitätsaufzeichnungen
- sicher und leicht auffindbar
- mit vertraglich festgelegter Zeitdauer

• Verwalten von Qualitätsaufzeichnungen

Zusätzlich:

Höhere Forderungen an die Aufbewahrungszeiten und an weitergeltende Aufzeichnungen nach Modellwechsel.

Zusätzlich:

Es werden allgemein höhere Anforderungen gestellt.

Forderungen hinsichtlich der Auswertung und Verteilung von Qualitätsaufzeichnungen und dem Austausch von Q-Daten.

Forderungen bezüglich der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit.

 
4.17

Interne Qualitätsaudits

Zweck: Nachweis, daß die Qualitätssicherung nach Plan abläuft und das QM-System wirksam ist. Sicherstellen, daß Verfahren zur Planung und Durchführung interner Qualitätsaudits mit dem Vergleich der Soll- und Ist-Zustände und der Bewertung der Wirksamkeit des Systems angewendet werden.

Allgemeines
• Planen von internen Qualitätsaudits

• Erstellen und Aktualisieren des Auditplanes; Erstellen von Verfahrensanweisungen für die Durchführung interner Qualitätsaudits

• Informieren aller Mitarbeiter über Sinn und Zweck interner Qualitätsaudits

• Auswählen und Schulen der Auditoren

• Entscheiden über Warenannahme und Einlagerung

• Durchführen von internen Qualitätsaudits und Dokumentieren der Arbeitsergebnisse

• Auswerten der Qualitätsaudits

• Diskutieren der Ergebnisse interner Qualitätsaudits

• Entscheiden über Audits und Dokumentieren von notwendigen Maßnahmen

• Überwachen und Durchführen angemessener Korrekturmaßnahmen

  Zusätzlich:

Genauere Abgrenzung der einzelnen Forderungen.

Das Unternehmen muss den Produktentstehungsprozess auditieren, um die Effektivität dieser Prozesse zu bestimmen (4.17.2.2). Dabei müssen auch in der Produktion und während des Lieferprozesses Audits durchgeführt werden. Eingesetzte Auditoren müssen die vom Kunden geforderten Qualifikationen erfüllen (4.17.3).
4.18

Schulung

Zweck: Ausreichende Personalqualifikation sicherstellen und aufrechterhalten. Einführen von Verfahren zur Ermittlung des Schulungsbedarfes und zur Durchführung und Dokumentation von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Allgemeines
• Darstellen der erreichten Qualität gegenüber der Zielsetzung

• Ermitteln des Schulungsbedarfes

• Festlegen eines Programms für die arbeitsplatzbezogenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

• Maßnahmen zur Qualitätsmotivation entwickeln und umsetzen (TQM)

• Erstellen von Schulungsplänen

• Schulen der Mitarbeiter, die mit qualitätsrelevanten Tätigkeiten betraut sind

• Aufbewahren von Aufzeichnungen über Schulungen

Zusätzlich:

In Abschnitt 3 werden kundenspezifische Forderungen berücksichtigt.

Schulung als strategische Aufgabe.

Zusätzlich:

Forderungen sind enger und differenzierter formuliert, besonders hinsichtlich Q-Schulung.

Unter Berücksichtigung kundenspezifischer Forderungen ist die Effektivität der Schulung regelmäßig zu überprüfen. Für alle neuen oder modifizierten Tätigkeiten sind arbeitsplatzbezogene Schulungen vor Ort durchzuführen. Mitarbeiter mit Einfluss auf die Qualität müssen über die Fehlerfolgen beim Kunden informiert werden (4.18.3).
4.19

Kundendienst

Zweck: Sicherstellen und Nachweisen, daß der vertraglich vereinbarte Kundendienst die festgelegten Forderungen erfüllt. Überprüfen der Forderungen bei vertraglich vereinbarten Kundendienstleistungen.

Allgemeines
• Ausführen von Montage-, Wartungs- und Instandsetzungstätigkeiten beim Kunden

• Prüfen der durchgeführten Tätigkeiten auf Richtigkeit

• Erstellen von Aufzeichnungen

• Festlegen der Verfahren zur Mitteilung der Ergebnisse an die Qualitätssicherung

Zusätzlich:

Rückkopplung der Information aus dem Feldverhalten.

Zusätzlich:

Höhere Anforderungen (z.B. Gebrauchs- und Einbauanleitungen, Frühwarnsystem, etc.)

Falls eine Kundendienstvereinbarung besteht, muss das Unternehmen die Effektivität für den Kundendienst, den Einsatz von Sonderwerkzeugen sowie die Schulung des Kundendienstpersonals nachweisen (4.19.3).
4.20

Statistische Methoden

Zweck: Prüfen und Feststellen der Eignung von Prozessen und Ist-Werten von Produktmerkmalen. Einführen und Aufrechterhalten von Verfahren angemessener statistischer Methoden.

Allgemeines
• Festlegen von statistischen Methoden zur Prüfung von Prozeß- und Produktmerkmalen

• Erstellen von Verfahrensanweisungen für statistische Methoden

Zusätzlich:

Grundlegende statistische Kenntnisse müssen im gesamten Unternehmen vorhanden sein.

Anwendung von SPC

Zusätzlich:

Genauere Festlegung des Bedarfs in den einzelnen Funktionen (Entwicklung, Zulieferungen, Prozeßlenkung und -optimierung, Endprüfung, Feld).

 
nicht enthalten
nicht enthalten Kostenbetrachtungen
nicht enthalten
nicht enthalten Produktsicherheit